Vorsorge

Vorsorge, was ist das eigentlich? In diesem Wort steckt das Wort „Sorge“ – Vorsorge ist die Sorge für die Zukunft.

Manch einer fragt sich: „Was hat mein Tod, das Sterben mit der Zukunft zu tun? Wenn ich gestorben bin, möchte ich begraben werden.“ Doch wie? Oft stehen Angehörige bei einem Todesfall vor schweren Entscheidungen und einer großen finanziellen Belastung. Vorsorge, das heißt aus unserer Sicht – ein Nachdenken und Sprechen über den Tod mit den Angehörigen, ein bewusstes Auseinandersetzen mit dem Sterben.

Schon vor vielen Jahren haben die Menschen für ihre Beerdigung vorgesorgt. So war es beispielsweise ganz natürlich, dass bei einer Hochzeit der ortsansässige Tischler hinzukam und Maß nahm von den Eltern des Brautpaares, um für diese einen Sarg anzufertigen. In vielen Häusern stand dieser Sarg „vorsorglich“ auf dem Dachboden. In manchen Gegenden war es üblich, lange vor dem Todesfall, gemeinsam mit der Familie ein Totenhemd zu nähen, jeder tat einen Stich.

Heute verstehen wir unter Vorsorge eher eine finanzielle Absicherung. Ganz selbstverständlich versichern wir unser Leben, unseren Hausrat, die Ausbildung der Kinder und Enkel. Und unser eigener Tod? Ja, es braucht etwas Mut, sich damit auseinanderzusetzen. Hier sehen wir unsere Aufgabe als Berater. In einem Vorsorgegespräch können wir mit Ihnen die Möglichkeiten der Beisetzungsart, den Ort der Beisetzung, die Trauerfeier und all das, was möglich ist, besprechen. Sie bekommen von uns einen Überblick über die Kosten und wir beantworten Ihnen alle Fragen, die Sie in diesem Zusammenhang bewegen.

Als Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. können wir Ihnen einen Vorsorgevertrag der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG anbieten. Mit diesem Vertrag können Sie eigene, individuelle Wünsche regeln sowie einen finanzielle Absicherung für sich und die Angehörigen schaffen. Bei Abschluss eines Vorsorgevertrages erfolgt durch die Bundesnotarkammer eine Eintragung im Vorsorgeregister. Das bedeutet, dass Ihr verfügter Wille in jedem Fall zu respektieren ist. Auf eingezahlte Beträge zur Absicherung der Bestattungskosten darf niemand im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder einer Betreuung zugreifen. Bereits bestehende Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungen können in den Bestattungs-Vorsorgevertrag eingebracht werden.

Vorsorge zu treffen, selbst zu bestimmen bedeutet vor allem, Angehörige zu entlasten und oft erleben wird, dass die Menschen erleichtert sind, wenn sie diesen Schritt gegangen sind. Es lebt sich leichter ohne diese Sorge. Ganz sicher können wir niemandem die Angst vor dem eigenen Tod oder dem Tod eines Angehörigen nehmen, aber wenn es uns gelingt, Ihnen die Angst vor dem Bestatter zu nehmen, haben wir einen wichtigen Schritt geschafft.

Wenn Sie nach einem solchen Gespräch unsere Geschäftsräume verlassen, werden sie noch keinen Vertrag in der Hand halten. Wir bestehen immer darauf, dass Sie sich alles, was wir miteinander besprochen haben noch einmal ganz in Ruhe überlegen und dieses möglichst auch mit Ihrer Familie besprechen. Haben Sie nach einigen Tagen oder Wochen immer noch das Gefühl und die Gewissheit, dass alles Besprochene in Ihrem Sinne ist, können wir einen Vorsorgevertrag abschließen.